Falsch gedüngt – Gewässerverunreinigung bei Mellrichstadt

Vergangenen Monat wurde bekannt, dass einzelne landwirtschaftliche Flächen in Mellrichstadt nicht vorschriftsmäßig gedüngt worden sind. Das Problem dabei ist, dass hier durch ein Schaden für die Umwelt entstehen kann. Die Wasserschutzpolizei Schweinfurt hat Ermittlungen wegen des Anfangsverdachts einer Straftat eingeleitet.

Im Februar 2025 ging beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Schweinfurt (AELF) eine Mitteilung ein, die über eine unsachgemäße Ausbringung von Gülle und Gärresten auf landwirtschaftlich genutzten Flächen informierte.

Die Schweinfurter Behörde ging dem Hinweis umgehend vor Ort nach und konnte nach erstem Augenschein ahndungswürdige Umstände feststellen, die einen nicht fachgerechten Umgang mit Düngemitteln darstellten.

Das durch die Fachkundige Stelle für Wasserwirtschaft beim Landratsamt Rhön-Grabfeld in Bad Neustadt a. d. Saale hinzugezogene Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen (WWA) stellte an mindestens zwei der gemeldeten Flurstücke eine erhebliche und nachhaltige Veränderung des Oberflächenwassers fest.

Dies wiederum rief die Wasserschutzpolizei (WSP) der PI Schweinfurt auf den Plan: nach ersten Ermittlungen liegt der Anfangsverdacht einer strafbaren Gewässerverunreinigung durch Eintrag von Düngemitteln vor.

Was war geschehen: Die Minusgrade im Februar ließen gerade im höher gelegenen Landkreis Rhön-Grabfeld die Temperaturen bis unter -10° C fallen. Der Boden gefror großflächig. Auf diesen zugefrorenen Böden, die auch teilweise wassergesättigt waren, wurden nach derzeitigem Ermittlungsstand Gärreste aus einer Biogasanlage als Dünger aufgebracht.

Diese konnten stellenweise nicht einsickern. Auch aufgrund der Tage später einsetzenden Niederschläge, wurde die Dünger auf dem abschüssigen Gelände in Richtung wasserführender Gräben und eines Bachlaufes abgeschwemmt und verunreinigte diese nachweisbar und nachhaltig.

Letzteren, als Umweltstraftat zu ahndendem Tatbestand, verfolgt nun die WSP Schweinfurt in ihren Ermittlungen, in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Schweinfurt, dem AELF SW und dem WWA KG unter Beteiligung des LRA Rhön-Grabfeld.

Die rechtlich möglichen Folgen dieses umweltschädigenden Verhaltens sind Freiheitsstrafen von bis zu 5 Jahren oder eine Geldstrafe. Der Verstoß gegen die Düngeverordnung bedeutet ein mögliches Bußgeld von bis zu 150.000 EUR.

Zusätzlich werden Agrarbeihilfen wegen Konditionalitätsverstößen (Konditionalität: Einhaltung von Vorschriften in den Bereichen Klima und Umwelt, öffentliche Gesundheit und Pflanzengesundheit sowie Tierschutz) gekürzt bzw. einbehalten.